Verhalten im Sterbefall
Nachdem eine Kameradin oder ein Kamerad verstorben ist, meldet der Wehrführer oder ein damit beauftragter Kamerad, z. B. der Kassenwart, den Sterbefall telefonisch oder schriftlich dem Geschäftsführer Dietrich Motzkus. Folgende Angaben sollten gemacht werden:
- Natürlicher oder Unfalltod,
- Name der Freiwilligen Feuerwehr, möglichst auch Mitgliedsnummer,
- Familien und Vornamen des verstorbenen Kameraden mit Geburtsdatum.
- Zahlungsart, z.B Barzahlung, Verrechnungsscheck oder Überweisung, u.U. bei dem Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht auch an einen Bestattungsunternehmer.
In der Regel versendet der Geschäftsführer einen Verrechnungsscheck mit vorgefertigter Quittung an den Wehrführer. Dieser hat diesen den Erben gegen Quittung zu überreichen und dann die Quittung zusammen mit einer Kopie der Sterbeurkunde an den Geschäftsführer zurückzusenden.
Wichtig ist auch, gezahlt wird vollkommen unkompliziert, sofort nach Meldung eines Sterbefalles, durch den jeweiligen Wehrführer oder bekannten Schrift- oder Kassenwart, beim Schriftführer der Kameradschaftshilfe:
Dietrich Motzkus
Wiesenstraße 33
23847 Rethwisch
Telefon: 04539 / 8144
Telefax: 04539 / 181645
E-Mail:
Die Zahlung erfolgt möglichst an den Wehrführer als Ehrenbeamten, der das Sterbegeld an die Erben des verstorbenen Kameraden gegen beigefügte Quittung auszahlt und diese dann zusammen mit einer Kopie der Sterbeurkunden an den Geschäftsführer zurückschickt.